BZF I & II · Frage 89
Was ist vor Aufnahme des Sprechfunkverkehrs zu beachten?
- Nach Wahl der richtigen Frequenz sicherstellen, dass kein laufender Funkverkehr gestört wirdRichtig
- Es muss eine Funkprobe stattgefunden haben
- Das Luftfahrzeug muss sich in der Luft befinden
- Die Entfernung zwischen Boden- und Luftfunkstelle darf nicht weniger als 30 NM betragen
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