Was ist der Unterschied zwischen BZF I und BZF II?
Das Beschränkt Gültige Sprechfunkzeugnis (BZF) ist in Deutschland die rechtliche Voraussetzung, um den Flugfunkdienst ausüben zu dürfen. Das BZF II berechtigt dich ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks in deutscher Sprache nach Sichtflugregeln (VFR). Wer grenzüberschreitend fliegen möchte oder internationale Verkehrsflughäfen anfliegt, benötigt zwingend das BZF I. Dieses schließt die Berechtigung für den englischsprachigen Flugfunkdienst ein.
Wie läuft die Prüfung bei der Bundesnetzagentur ab?
Die BZF-Prüfung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert. In der Theorieprüfung musst du einen Multiple-Choice-Test aus dem offiziellen Fragenkatalog absolvieren. Es werden Themengebiete wie Luftrecht, Navigation, Meteorologie und Funktechnik abgefragt. In der Praxisprüfung wird ein simulierter Ab- und Anflug an einem kontrollierten Flugplatz per Funk durchgespielt.