Barrierefreiheit
Zuletzt aktualisiert: April 2026
1. Geltungsbereich und Rechtsgrundlage
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das digitale Angebot von BZF-Fragen.de (https://bzf-fragen.de), einem Online-Prüfungssimulator zur Vorbereitung auf die deutsche BZF-Sprechfunkprüfung.
Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 28. Juni 2025, mit dem die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act, EAA) in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Hinweis (Kleinstunternehmen): Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BFSG i. V. m. Art. 4 Abs. 4 der EU-Richtlinie 2019/882 sind Kleinstunternehmen von den Barrierefreiheitspflichten ausgenommen. BZF-Fragen.de wird als Einzelunternehmen betrieben und fällt damit unter diese Ausnahme.
Wir setzen die Barrierefreiheit dennoch als freiwillige Selbstverpflichtung um, weil wir glauben, dass unser Prüfungssimulator für alle Nutzer zugänglich sein sollte.
2. Stand der Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unsere Website gemäß den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, barrierefrei zu gestalten.
Einige Bereiche der Plattform entsprechen noch nicht vollständig den WCAG 2.1 AA-Kriterien. Wir arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen.
3. Bekannte Einschränkungen
- Einige interaktive Elemente (z. B. Schieberegler zur Fragenauswahl) sind möglicherweise nicht vollständig per Tastaturnavigation bedienbar.
- Einige Grafiken und Schaltbilder in der Fragendatenbank besitzen noch keine vollständige Textalternative (Alt-Text).
- Farbkontrastverhältnisse in dekorativen Bereichen des Designs entsprechen nicht durchgehend dem WCAG AA-Kriterium 1.4.3.
- Der Prüfungssimulator verwendet dynamisch generierte Inhalte, die von einigen Screenreadern möglicherweise nicht vollständig erfasst werden.
4. Barriere melden – Kontakt
Wernher-von-Braun-Str. 5-7, 69214 Eppelheim
william@bzf-fragen.de
5. Durchsetzungsverfahren
Da BZF-Fragen.de als Kleinstunternehmen von den Pflichten des BFSG befreit ist, besteht kein formelles Durchsetzungsverfahren gemäß § 16 BFSG.