BZF I & II · Frage 57

Wann darf bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs das Rufzeichen der Bodenfunkstelle weggelassen werden?

  1. Nach Herstellen der FunkverbindungRichtig
  2. Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet
  3. Bei jedem Funkanruf
  4. Wenn eine Verwechslung mit anderen Luftfunkstellen ausgeschlossen ist