BZF I & II · Frage 57
Wann darf bei der Abwicklung des Sprechfunkverkehrs das Rufzeichen der Bodenfunkstelle weggelassen werden?
- Nach Herstellen der FunkverbindungRichtig
- Wenn sich das Luftfahrzeug in der Platzrunde befindet
- Bei jedem Funkanruf
- Wenn eine Verwechslung mit anderen Luftfunkstellen ausgeschlossen ist
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