BZF I & II · Frage 61

Wann darf eine Luftfunkstelle ihr abgekürztes Rufzeichen verwenden?

  1. Nachdem die Bodenfunkstelle es bereits verwendet hatRichtig
  2. Nur bei Flügen in der Platzrunde
  3. Bei jedem Funkanruf
  4. Nach Herstellung der Sprechfunkverbindung mit der Bodenfunkstelle