BZF I & II · Frage 61
Wann darf eine Luftfunkstelle ihr abgekürztes Rufzeichen verwenden?
- Nachdem die Bodenfunkstelle es bereits verwendet hatRichtig
- Nur bei Flügen in der Platzrunde
- Bei jedem Funkanruf
- Nach Herstellung der Sprechfunkverbindung mit der Bodenfunkstelle
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