BZF I & II · Frage 228
VFR-Flüge über geschlossenen Wolkendecken dürfen durchgeführt werden:
- wenn das Luftfahrzeug u.a. mit einem UKW-Sende-/Empfangsgerät und einer VOR-Navigations-Empfangsanlage oder mit einem automatischen Funkpeilgerät (ADF) ausgerüstet istRichtig
- grundsätzlich nicht
- nur mit einer CVFR-Berechtigung
- nur nach Freigabe durch die Flugverkehrskontrolle
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