BZF I & II · Frage 98
Wer ein Luftfahrzeug nach Sichtflugregeln auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle oder in dessen Umgebung führt, ist verpflichtet ...
- dauernde Hörbereitschaft auf der vorgesehenen Funkfrequenz zu halten oder, falls dies nicht möglich ist, auf Anweisungen durch Licht- und Bodensignale sowie Zeichen zu achtenRichtig
- in jedem Teil der Platzrunde eine Standortmeldung abzusetzen
- in jedem Fall vor Beginn des Fluges einen Flugplan abzugeben
- eine Wetter- und Flugberatung einzuholen
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