BZF I & II · Frage 215
Bei VFR-Flügen bis zu einer Höhe von 5000 ft AMSL oder 2000 ft AGL, sofern diese Flughöhe 5000 ft AMSL überschreitet, ist der Höhenmesser einzustellen auf:
- das QNH des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit FlugverkehrskontrolleRichtig
- das QNH des nächstgelegenen Flughafens
- das QFE des nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrolle
- 1013,2 hPa
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