BZF I & II · Frage 215

Bei VFR-Flügen bis zu einer Höhe von 5000 ft AMSL oder 2000 ft AGL, sofern diese Flughöhe 5000 ft AMSL überschreitet, ist der Höhenmesser einzustellen auf:

  1. das QNH des zur Flugstrecke nächstgelegenen Flugplatzes mit FlugverkehrskontrolleRichtig
  2. das QNH des nächstgelegenen Flughafens
  3. das QFE des nächstgelegenen Flugplatzes mit Flugverkehrskontrolle
  4. 1013,2 hPa