BZF I & II · Frage 210
Bei Flügen nach Sichtflugregeln im Luftraum G in und unter 3000 ft AMSL/1000 ft AGL mit einer Geschwindigkeit von 140 kt IAS oder weniger, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Erdsicht, Flugsicht mindestens 1500 m, frei von WolkenRichtig
- Bodensicht mindestens 1500 m, Wolken dürfen nicht berührt werden
- Bodensicht mindestens 5 km, Hauptwolkenuntergrenze mindestens 1500 ft
- Flugsicht mindestens 1500 m, Abstand von Wolken in waagerechter Richtung 300 m, in senkrechter Richtung 2000 ft
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