BZF I & II · Frage 168
Zur Flugvorbereitung sind verpflichtet:
- Alle LuftfahrzeugführerRichtig
- Nur Luftfahrzeugführer, die Überlandflüge durchführen
- Nur die Luftfahrzeugführer von motorgetriebenen Luftfahrzeugen
- Unerfahrene Luftfahrzeugführer
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